Friday, August 25, 2006

Hallo,


From: Sybille Amber
Sent: Friday, August 25, 2006 5:49 PM
To: [...]
Subject: Hallo,

 

Das ist ja traurig mit dieser Schuldnerberatung: Die Wiener Emailadresse funktioniert nicht. Privatkonkurs kann ich auch nicht anmelden, weil:

 

Gläubiger erhalten im Rahmen des Privatkonkurses entsprechend der Leistungsfähigkeit der SchuldnerInnen einen Teil ihrer Forderungen zurück. Ziel des Verfahrens ist es also redlichen und motivierten SchuldnerInnen die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben.

Zu den rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für den Privatkonkurs zählen die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit der SchulderInnen, regelmäßiges Einkommen, gesicherte Wohnsituation, eine vollständige Liste aller Gläubiger, die Verpflichtung keine neue Schulden zu machen, sowie die nachweisbare Möglichkeit monatlich einen bestimmten Betrag zur Rückzahlung zur Verfügung stellen zu können. Die regelmäßigen Rückzahlungen werden entweder aufgrund eines von den SchuldnerInnen vorgeschlagenen Zahlungsplans – dem die Gläubiger zustimmen können – oder über das bei Scheitern des Zahlungsplans rechtliche vorgesehene Abschöpfungsverfahren durch 7 Jahre Pfändung abgewickelt. Konnten nach Ende dieser Pfändung auf das Existenzminimum im Abschöpfungsverfahren zumindest 10% der Schulden beglichen werden, gibt es die Restschuldbefreiung; andernfalls kann das Verfahren auch verlängert werden.“

(http://www.schuldnerberatung.at/equal/newssystem/schuldnerberatung-news.php?Index=32&PHPSESSID=  8/25/2006 5:47:51 PM)

 

Und wie funktioniert das mit einem geringfuegigen Einkommen?

Buhubuhu. Sybil

 

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